Terroir Moselle im Schengener Kreis (nachfolgend Veranstalter)

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

I. Buchungsvertrag

Der Vertrag über die Gästeführung und die Vermittlung von Reisedienstleistungen wie Restaurant-, Bus-, Schiffsbuchungen und dergleichen wird nach Vorlage Ihrer schriftlichen (auch eMail) Anmeldung von mir schriftlich ( eMail) bestätigt und damit verbindlich.

II. Zahlungsweise

Die Modalitäten der Bezahlung der Leistungen werden im Leistungsvertrag vereinbart.

Falls es keine ausdrückliche Vereinbarung zur Zahlungsweise gibt erfolgt die Bezahlung zu Beginn der Gästeführung in bar.

Sollten die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, ist der Veranstalter berechtigt, von der Führung ersatzlos zurückzutreten.

Eventuell anfallende Zusatzkosten, wie Eintrittsgelder, Transportkosten, Kosten weiterer Führungen und dergleichen, die nicht Vertragsbestandteil sind, sind durch den Gast direkt vor Ort bar zu zahlen.

Eintrittsgelder, Verpflegungskosten, sowie Beförderungskosten mit öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln, die im Rahmen einer Gästeführung vorkommen, sind nur dann im vereinbarten Honorar enthalten, wenn sie unter den Leistungen der Gästeführung ausdrücklich aufgeführt oder zusätzlich vereinbart sind.

III. Leistungen

Die Leistungen richten sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung in der schriftlichen Buchungsbestätigung.

Alle angegebenen Preise sind inklusive Mehrwertsteuer, z.Z. 19%.

Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich verabredeten Leistungen bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung.

Abweichungen einzelner wesentlicher Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Veranstalter herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der Führung nicht beeinträchtigen.

Die Angaben zur Dauer sind Zirka-Angaben.

IV. Abwicklung der Führungsleistung

Vereinbarte Führungszeiten sind einzuhalten. Sollte sich die Gruppe verspäten, so hat der Gast die Pflicht, diese Verspätung spätestens zum Zeitpunkt des vereinbarten Beginns der Führung mitzuteilen.

Der Veranstalter ist verpflichtet eine Wartezeit von 30 Minuten ab dem vereinbarten Beginn der Gästeführung einzuhalten. Danach gilt die Führung als ausgefallen und der Veranstalter hat Anspruch auf das volle vereinbarte Honorar.

Bei verspäteten Eintreffen der Gruppe muss zwischen ihr und dem Veranstalter vereinbart werden, ob die Führung entsprechend gekürzt oder - falls der Veranstalter nicht anderen Verpflichtungen nachkommen muss - die ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung eingehalten werden soll. In diesem Fall errechnet sich das Honorar nach dem Zeitraum der sich aus der Wartezeit und der tatsächlichen Dauer der Führung zusammensetzt. Es sei denn, eine Verschiebung ist objektiv unmöglich oder unzumutbar, insbesondere wenn durch Folgeführungen oder anderweitige Termine des Veranstalters, nicht eingehalten werden können.

Der Gast ist verpflichtet, etwaige Mängel der Führung und der vereinbarten Leistung gegenüber dem Veranstalter sofort anzuzeigen und Abhilfe zu fordern.

Der Gast ist zu einem Abbruch der Führung nach Beginn nur dann berechtigt, wenn die Leistung des Veranstalters erheblich mangelhaft ist und diese Mängel trotz entsprechender Mängelrüge nicht abgestellt werden.

Der Gast ist gehalten, bei der Buchung oder rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin der Führung eine Mobilfunk-Nummer anzugeben, unter der mit ihm im Falle außergewöhnlicher Ereignisse Kontakt aufgenommen werden kann.

V. Nicht Inanspruchnahme von Leistungen

Nimmt der Gast ohne Kündigungs- bzw. Rücktrittserklärung die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies vom Veranstalter zu vertreten ist, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl der Veranstalter zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Der Veranstalter ist berechtigt den vollen Preis zu verlangen.

VI. Kündigung und Rücktritt/Stornierung durch den Gast

Der Gast kann den Auftrag

· bis 42 Tage vor Reisebeginn: kostenfrei stornieren

· ab 41 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 25% des Gesamtpreises

· ab 14 bis 8 Tage vor Reisebeginn: 50% des Gesamtpreises

· ab 7 bis 2 Tage vor Reisebeginn: 80% des Gesamtpreises

· ab 1 Tag vor Reisebeginn bzw. bei Nichtanreise: 90% des Gesamtpreises.

Sind Leistungen Dritter betroffen, welche durch den Veranstalter im Auftrag des Gastes vermittelt/reserviert wurden (Bus, Schiffskarten, Eintrittskarten u.a.) gelten deren Stornierungsfristen.

VII. Stornierung durch den Veranstalter

Im Falle, dass die Leistung nicht durch Terroir Moselle im Schengener Kreis erbracht werden kann, wird der Veranstalter , wenn möglich, einen gleichwertigen Ersatz (andere Gästeführer) beauftragen. Die vereinbarten Leistungen werden durch qualifizierte und mit den erforderlichen Berechtigungen ausgestattete Gästeführer erbracht.

VIII. Haftung

Eine Haftung des Veranstalters bezieht sich auf die vereinbarten Leistungen und ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ausgeschlossen, soweit sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Der Veranstalter haftet nicht für Maßnahmen oder Unterlassungen Dritter, deren Leistungen im Rahmen der Führung in Anspruch genommen werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung des Veranstalters ursächlich war.

IX. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, werden die anderen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In diesem Fall soll die unwirksame Bestimmung durch eine gesetzliche Regelung ersetzt werden.

X. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten bestehen in Trier, vorbehaltlich zwingender abweichender gesetzlichen Gerichtsstände.

XI. Kenntnisnahme und Anerkennung

Der Auftraggeber erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für sich an. Erhält er erst nach Auftragserteilung hiervon Kenntnis, erkennt er sie an, wenn er nicht unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich widerspricht.

 

Terroir Moselle im Schengener Kreis (nachfolgend Veranstalter)

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

I. Buchungsvertrag

Der Vertrag über die Gästeführung und die Vermittlung von Reisedienstleistungen wie Restaurant-, Bus-, Schiffsbuchungen und dergleichen wird nach Vorlage Ihrer schriftlichen (auch eMail) Anmeldung von mir schriftlich ( eMail) bestätigt und damit verbindlich.

II. Zahlungsweise

Die Modalitäten der Bezahlung der Leistungen werden im Leistungsvertrag vereinbart.

Falls es keine ausdrückliche Vereinbarung zur Zahlungsweise gibt erfolgt die Bezahlung zu Beginn der Gästeführung in bar.

Sollten die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, ist der Veranstalter berechtigt, von der Führung ersatzlos zurückzutreten.

Eventuell anfallende Zusatzkosten, wie Eintrittsgelder, Transportkosten, Kosten weiterer Führungen und dergleichen, die nicht Vertragsbestandteil sind, sind durch den Gast direkt vor Ort bar zu zahlen.

Eintrittsgelder, Verpflegungskosten, sowie Beförderungskosten mit öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln, die im Rahmen einer Gästeführung vorkommen, sind nur dann im vereinbarten Honorar enthalten, wenn sie unter den Leistungen der Gästeführung ausdrücklich aufgeführt oder zusätzlich vereinbart sind.

III. Leistungen

Die Leistungen richten sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung in der schriftlichen Buchungsbestätigung.

Alle angegebenen Preise sind inklusive Mehrwertsteuer, z.Z. 19%.

Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich verabredeten Leistungen bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung.

Abweichungen einzelner wesentlicher Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Veranstalter herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der Führung nicht beeinträchtigen.

Die Angaben zur Dauer sind Zirka-Angaben.

IV. Abwicklung der Führungsleistung

Vereinbarte Führungszeiten sind einzuhalten. Sollte sich die Gruppe verspäten, so hat der Gast die Pflicht, diese Verspätung spätestens zum Zeitpunkt des vereinbarten Beginns der Führung mitzuteilen.

Der Veranstalter ist verpflichtet eine Wartezeit von 30 Minuten ab dem vereinbarten Beginn der Gästeführung einzuhalten. Danach gilt die Führung als ausgefallen und der Veranstalter hat Anspruch auf das volle vereinbarte Honorar.

Bei verspäteten Eintreffen der Gruppe muss zwischen ihr und dem Veranstalter vereinbart werden, ob die Führung entsprechend gekürzt oder - falls der Veranstalter nicht anderen Verpflichtungen nachkommen muss - die ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung eingehalten werden soll. In diesem Fall errechnet sich das Honorar nach dem Zeitraum der sich aus der Wartezeit und der tatsächlichen Dauer der Führung zusammensetzt. Es sei denn, eine Verschiebung ist objektiv unmöglich oder unzumutbar, insbesondere wenn durch Folgeführungen oder anderweitige Termine des Veranstalters, nicht eingehalten werden können.

Der Gast ist verpflichtet, etwaige Mängel der Führung und der vereinbarten Leistung gegenüber dem Veranstalter sofort anzuzeigen und Abhilfe zu fordern.

Der Gast ist zu einem Abbruch der Führung nach Beginn nur dann berechtigt, wenn die Leistung des Veranstalters erheblich mangelhaft ist und diese Mängel trotz entsprechender Mängelrüge nicht abgestellt werden.

Der Gast ist gehalten, bei der Buchung oder rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin der Führung eine Mobilfunk-Nummer anzugeben, unter der mit ihm im Falle außergewöhnlicher Ereignisse Kontakt aufgenommen werden kann.

V. Nicht Inanspruchnahme von Leistungen

Nimmt der Gast ohne Kündigungs- bzw. Rücktrittserklärung die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies vom Veranstalter zu vertreten ist, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl der Veranstalter zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Der Veranstalter ist berechtigt den vollen Preis zu verlangen.

VI. Kündigung und Rücktritt/Stornierung durch den Gast

Der Gast kann den Auftrag

· bis 42 Tage vor Reisebeginn: kostenfrei stornieren

· ab 41 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 25% des Gesamtpreises

· ab 14 bis 8 Tage vor Reisebeginn: 50% des Gesamtpreises

· ab 7 bis 2 Tage vor Reisebeginn: 80% des Gesamtpreises

· ab 1 Tag vor Reisebeginn bzw. bei Nichtanreise: 90% des Gesamtpreises.

Sind Leistungen Dritter betroffen, welche durch den Veranstalter im Auftrag des Gastes vermittelt/reserviert wurden (Bus, Schiffskarten, Eintrittskarten u.a.) gelten deren Stornierungsfristen.

VII. Stornierung durch den Veranstalter

Im Falle, dass die Leistung nicht durch Terroir Moselle im Schengener Kreis erbracht werden kann, wird der Veranstalter , wenn möglich, einen gleichwertigen Ersatz (andere Gästeführer) beauftragen. Die vereinbarten Leistungen werden durch qualifizierte und mit den erforderlichen Berechtigungen ausgestattete Gästeführer erbracht.

VIII. Haftung

Eine Haftung des Veranstalters bezieht sich auf die vereinbarten Leistungen und ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ausgeschlossen, soweit sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Der Veranstalter haftet nicht für Maßnahmen oder Unterlassungen Dritter, deren Leistungen im Rahmen der Führung in Anspruch genommen werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung des Veranstalters ursächlich war.

IX. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, werden die anderen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In diesem Fall soll die unwirksame Bestimmung durch eine gesetzliche Regelung ersetzt werden.

X. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten bestehen in Trier, vorbehaltlich zwingender abweichender gesetzlichen Gerichtsstände.

XI. Kenntnisnahme und Anerkennung

Der Auftraggeber erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für sich an. Erhält er erst nach Auftragserteilung hiervon Kenntnis, erkennt er sie an, wenn er nicht unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich widerspricht.